Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SocialMate Marketing, Inh. Niklas Klein, Beyeröhde 1, 42389 Wuppertal
(nachfolgend: „SocialMate Marketing“)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von SocialMate Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns unserer individuellen Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die SocialMate Marketing mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SocialMate Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SocialMate Marketing auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von SocialMate Marketing richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.

§ 2 Leistungen
(1) SocialMate Marketing erbringt für Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Fertigung und Industrie Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media-Betreuung sowie Mitarbeitergewinnung / Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SocialMate Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von SocialMate Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SocialMate Marketing bleibt der Vergütungsanspruch von SocialMate Marketing unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist SocialMate Marketing nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von SocialMate Marketing zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SocialMate Marketing in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) SocialMate Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von SocialMate Marketing in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) SocialMate Marketing garantiert keine konkrete Anzahl an Interessentenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Das für die jeweilige Videoproduktion notwendige Equipment wird von SocialMate Marketing zur Verfügung gestellt. Sofern Sonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird darüber im Vorhinein zwischen SocialMate Marketing und dem Kunden eine gesonderte Absprache getroffen werden.
(10) Der im Angebot von SocialMate Marketing avisierte Fertigstellungstermin eines oder mehrerer Videos unterliegt dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Mitwirkung des Kunden. Unterbleibt die notwendige Mitwirkung ganz oder teilweise, ist SocialMate Marketing einseitig berechtigt, einen neuen Fertigstellungstermin zu bestimmen.
(11) Notwendige Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller, Genehmigungen, etc.) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung von SocialMate Marketing und vom Kunden gesondert zu tragen, es sei denn sie werden im Hauptvertrag ausdrücklich ausgewiesen und benannt.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von SocialMate Marketing ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-5.
(2) SocialMate Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) SocialMate Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SocialMate Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist SocialMate Marketing berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von SocialMate Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von SocialMate Marketing hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen SocialMate Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von SocialMate Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von SocialMate Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von SocialMate Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SocialMate Marketing ist anders lautend. Eine SocialMate Marketing erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit SocialMate Marketing als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SocialMate Marketing ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei SocialMate Marketing anzufragen.
(4) SocialMate Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SocialMate Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruitingmaßnahmen /Mitarbeitergewinnung bei SocialMate Marketing gilt: wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SocialMate Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SocialMate Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SocialMate Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SocialMate Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SocialMate Marketing in Verzug, ist SocialMate Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SocialMate Marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) SocialMate Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SocialMate Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist SocialMate Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SocialMate Marketing unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber SocialMate Marketing zu gewährleisten. SocialMate Marketing behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über SocialMate Marketing und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit SocialMate Marketing stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von SocialMate Marketing umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist SocialMate Marketing nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von SocialMate Marketing nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von SocialMate Marketing auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SocialMate Marketing bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von SocialMate Marketing erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung eines Werbevideos gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes. Die Überlassung von Videorohmaterial wird von SocialMate Marketing nicht geschuldet.
(3) Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SocialMate Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) SocialMate Marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SocialMate Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SocialMate Marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass SocialMate Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt SocialMate Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an SocialMate Marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern SocialMate Marketing für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. SocialMate Marketing gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn SocialMate Marketing und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von SocialMate Marketing maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von SocialMate Marketing.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. SocialMate Marketing und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 23.12.2022 © Vervielfältigung verboten
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